Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bildungsangebote (AGB)

  1. Vertragsschluss

Anmeldungen sind rechtlich verbindlich und können grundsätzlich, schriftlich, per Telefax oder E-Mail vorgenommen werden. Einrichtungen und Dienste des Schwesternverbandes melden sich mit dem entsprechenden Formular mit Angabe der Teilnehmenden für das jeweilige Bildungsangebot an. Anmeldungen anderer Kooperationspartner sind mit der Angebotsbestätigung erfolgt. Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs entgegengenommen und bearbeitet. Mit der Anmeldung unter Vorbehalt des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl kommt zwischen den Beteiligten ein (Dienstleistungs-) Vertrag zustande.

  1. Leistungsgegenstand

Der Vertragsschluss erfolgt über die Teilnahme an einem durch den Bildungsträger selbst oder durch ihn im Auftrag durchgeführten Kurs, Lehrgang oder ein Seminar (Bildungsangebot), den bzw. das der Bildungsträger in seinem Bildungsprogramm oder anderen von ihm eingesetzten Medien bewirbt sowie durch Angebotsbestätigung/Annahme bei einem erfolgten Angebot.

  1. Widerrufsrecht

Der/Die Teilnehmer*in kann seine/ihre Vertragserklärungen innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Anmeldebestätigung bzw. des Anmeldeformulars bzw. mit Mitteilung der Angebotsbestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

  1. Teilnahmegebühren – Kosten – Bezahlung

Die Kosten für die Teilnahme richten sich jeweils nach Dauer und Inhalt des einzelnen Bildungsangebots und können dem Bildungsprogramm oder anderer vom Bildungsträger eingesetzten Medien entnommen werden. Inhouse-Seminare werden gesondert kalkuliert und die Gebühren werden dem Interessenten über eine Angebotserstellung bekannt gemacht. Die Kosten der Teilnahme werden mit Vertragsschluss bzw. Angebotsbestätigung fällig. Sie sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen an den Bildungsträger zu überweisen. Bei Bildungsangeboten, die länger als 3 Monate dauern kann Ratenzahlung vereinbart werden. Dies gilt unabhängig von einer Erstattung durch die Agentur für Arbeit. Eine Forderungsabtretung an Dritte ist ausgeschlossen.

  1. Rücktritt

Der Bildungsträger kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der/die Dozent*in ausfällt. In diesen Fällen ist der Bildungsträger verpflichtet, den/die Teilnehmer*in unverzüglich über den Rücktritt zu informieren und etwaige bereits entrichtete Teilnahmegebühren zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche wegen eines Rücktritts durch den Bildungsträger sind ausgeschlossen. Dem/Der Teilnehmer*in wird ein Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass die Maßnahme nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) nicht anerkannt wird und eine Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) nicht möglich ist. Ihm/Ihr entstehen in diesem Fall keine Kosten. Dies gilt nicht, sofern der/die Teilnehmer*in selbst keine individuelle Förderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) erhält.

  1. Kündigung – Abmeldung

Eine Stornierung bis zu 4 Wochen vor den jeweils vereinbarten Terminen ist kostenfrei. Bei einer Stornierung bis zwei Wochen vor Beginn werden 50 % der vereinbarten Teilnehmergebühr und bei Absagen bis zu einer Woche vor Beginn 75 % der vereinbarten Teilnehmergebühr in Rechnung gestellt. Erfolgt die Abmeldung bzw. Absage der Veranstaltung durch den Buchenden zu einem späteren Zeitpunkt, erscheint der/die angemeldete Teilnehmer*in nicht zur Veranstaltung oder kündigt er/sie während der laufenden Bildungsmaßnahme, so werden trotzdem die vollen Kosten der Teilnahme fällig. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren für Bildungsangebote, die fristgemäß gekündigt wurden, werden zurückerstattet.

6.1 Kündigung bei Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung

Bei Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahme. Ist der Maßnahmenabschnitt kürzer als 3 Monate ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnittes der Maßnahme möglich. Ist der Maßnahmenabschnitt länger als 3 Monate kann erstmals
zum Ende der ersten drei Monate mit einer Frist von höchstens 6 Wochen die Maßnahme gekündigt werden.

  1. Besondere Vereinbarungen für EDV-Schulungen

Die vom Bildungsträger zur Verfügung gestellten Geräte und Medien dürfen nur nach Weisung der Kursleitung bedient werden. Die Geräte und Medien sind pfleglich zu behandeln. Bereits der Versuch, Programme oder Programmteile entgegen der Anweisungen der Kursleitung (Fehlverhalten) und entgegen geltender Lizenzbestimmungen zu verwenden bzw. zu verwerten, führt zum Ausschluss aus dem Bildungsangebot. Im Falle des Ausschlusses verliert der/die Teilnehmer*in auch einen etwaigen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren.
Der Bildungsträger behält sich im Übrigen Schadensersatzansprüche jeglicher Art vor. Darüber hinaus behält sich der Bildungsträger weitergehende Regressansprüche vor, soweit durch das Fehlverhalten bzw. den Lizenzverstoß Rechte Dritter berührt sind. Schließlich dürfen nur die vom Bildungsträger zu Übungszwecken ausgegebenen Datenträger, die als solche gekennzeichnet sind, verwendet werden. Diese Datenträger müssen am Ende des Unterrichtstages/-abends im Schulungsraum zurückgelassen werden und sind Eigentum des Bildungsträgers.
Nach Rücksprache mit der Kursleitung dürfen die Datenträger am Ende des Bildungsangebots gegebenenfalls mit nach Hause genommen werden.

  1. Besondere Vereinbarungen für Bildungsangebote mit Anwesenheitspflicht

Der/Die Teilnehmer*in verpflichtet sich, an den nach dem Lehrplan vorgeschriebenen Unterrichtsstunden teilzunehmen, die Zwischen- und Abschlussprüfungen wahrzunehmen sowie die Anweisungen des Lehrgangsleiters, der Dozent*innen und der Verantwortlichen des Bildungsträgers zu befolgen. Bei einer Verhinderung des Unterrichtsbesuchs verpflichtet sich der/die Teilnehmer*in dem Bildungsträger und ggf. dem Arbeitgeber eine schriftliche Abwesenheitsanzeige vorzulegen. Der/Die Teilnehmer*in verpflichtet sich darüber hinaus, unverzüglich die Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit) und den Bildungsträger zu benachrichtigen, falls er/sie aus dem Kurs ausscheidet.

  1. Sonstige Verpflichtungen d. Vertragspartner

Jede Änderung der Anschrift hat der/die Teilnehmer*in dem Bildungsträger unverzüglich mitzuteilen. Der Bildungsträger verpflichtet sich, ausgenommen bei höherer Gewalt, alle Voraussetzungen für einen geordneten Ablauf des Unterrichts durch qualifizierte Dozent*innen zu gewährleisten sowie die Abschlussprüfung durch einen Prüfungsausschuss und bei berufsbezogenen Bildungsangeboten den Erwerb eines Zertifikats sicherzustellen. Dabei hat der/die Teilnehmer*in auf Grund dieses Vertrages alleine noch keinen Anspruch auf Zulassung zu einem Bildungsangebot mit Zugangsvoraussetzungen sowie auf Zulassung oder Ablegung einer Prüfung.

  1. Haftung

Für alle Unfälle, Verluste und Schäden, die Teilnehmer*innen am Bildungsangebot des Bildungsträgers entstehen kann keine Haftung übernommen werden. Für Beschädigungen
an Einrichtungen des Unterrichtsraums haftet der/die Teilnehmer*in selbst für Vorsatz und jede Form der fahrlässigen Schadensherbeiführung

  1. Unfallversicherung

Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über den Bildungsträger ist nur gegeben, wenn es sich um ein berufsbildendes Bildungsangebot handelt, das nicht durch den Arbeitgeber veranlasst oder finanziert ist. Der/Die Teilnehmer*in erhält vom Bildungsträger auch nur dann gesetzlichen Unfallversicherungsschutz über die zuständige Berufsgenossenschaft, wenn er/sie nicht als
selbständige/r Unternehmer*in tätig ist. Abgesichert sind dabei nur mögliche Unfälle auf den direkten Wegen zur Bildungsstätte, Unfälle während des Unterrichts sowie gegebenenfalls Unfälle im Rahmen eines betrieblichen Praktikums. Sollte der/die Teilnehmer*in nicht über die dargestellten Fälle und auch nicht über seinen/ihren eigenen Arbeitgeber unfallversichert
sein, steht es ihm/ihr frei, sich selbst über eine private Unfallversicherung abzusichern.

  1. Datenschutz gemäß Datenschutzgrundverordnung

Name, Vorname, Funktion, Arbeitgeber, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail, sowie gegebenenfalls die Kontoverbindung des/der Teilnehmer*in werden beim Bildungsträger zum Zwecke der Bearbeitung des Vorgangs bzw. zur Vertragsanbahnung und –durchführung verarbeitet und entsprechend der geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.

(Stand: November 2021)


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