Ausbildung zur Betreuungskraft Saarland

Der Schwesternverband ist seit Jahren ein verlässlicher Partner in der Gesundheits- und Pflegebranche. Mit innovativen Konzepten und praxisnahen Weiterbildungen bietet er ideale Bedingungen für Ihre berufliche Weiterentwicklung – profitieren Sie von unserer Erfahrung und Expertise!

Die Weiterbildung als Betreuungskraft nach § 53b SGB XI soll dazu befähigen, Menschen mit Unterstützungsbedarf in ihrem Alltag zu begleiten, um deren Lebensqualität und eine an Normalisierung und Teilhabe orientierte Aktivierung und Betreuung zu unterstützen.

Werden Sie jetzt Betreuungskraft!

Ziel der Weiterbildung nach § 53b SGB XI

Durch die Qualifizierung sollen die Teilnehmer*innen Grundkompetenzen erwerben, um Menschen mit Unterstützungsbedarf:

  • wertschätzend zu begegnen
  • zu begleiten, ihr körperliches und seelisches Wohlbefinden positiv zu beeinflussen
  • zu Aktivitäten zu motivieren, die ihrer Biografie, Sozialisation und der individuellen Lebenssituation entsprechen
  • Orientierung zum selbstbestimmten Handeln zu geben
  • eine individuell angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen
  • und vieles mehr

 

Anforderungen und Eignung als Betreuungskraft

Die Tätigkeit als Betreuungskraft nach § 53b SGB XI erfordert:

  • eine positive Haltung und ein wertschätzender Umgang gegenüber Menschen mit Unterstützungsbedarf
  • die Bereitschaft mit Menschen in aktiven Kontakt zu treten
  • eine verbale und nonverbale Wahrnehmungs- und Kommunikationsfähigkeit
  • Phantasie, Kreativität, Flexibilität und Improvisationstalent
  • Geduld im Umgang mit besonderen Verhaltensweisen
  • psychische Stabilität und die Fähigkeit, eigene Grenzen zu erkennen und in angemessener Form darauf zu reagieren
  • Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Weiterentwicklungsinteresse

 

Inhalte der Weiterbildung zur Betreuungskraft

Die Fachweiterbildung zur Betreuungskraft im Saarland hat folgenden Umfang:

Modul 1: Basiskurs von 100 Unterrichtsstunden in Blockform
Modul 2: Betreuungspraktikum in einer stationären Pflegeeinrichtung im Umfang von zwei Wochen
Modul 3: Aufbaukurs im Umfang von 60 Unterrichtsstunden in Blockform

Ein Orientierungspraktikum von 40 Stunden in einer vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung ist vor der Qualifizierung zu erbringen

Zugangsvoraussetzungen zur Betreuungskraft-Weiterbildung im Saarland

Für eine Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 53b SGB XI im Saarland sind folgende Zugangsvorraussetzung bei der Schwesternverband Akademie nötig:

  • Persönliche Eignung
  • Nachweis des Orientierungspraktikums von 40 Stunden
  • Praktikumsstelle für die Phase des Betreuungspraktikums

Gerne sind wir Ihnen bei der Suche nach einer Praktikumsstelle behilflich. Sprechen Sie uns an!

Die Akademie ist durch die Fachkundige Stelle DQS GmbH nach §2 der Rechtsverordnung zum SGB III (AZAV) zertifiziert und kann somit zur Finanzierung auch Bildungsgucheine der Agentur für Arbeit entgegennehmen.

Jetzt zur Ausbildung als Betreuungskraft anmelden!

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann melden Sie sich hier direkt zur Weiterbildung an!

Weitere Informationen in diesem Flyer:

 


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