
Der Schwesternverband ist seit Jahren ein verlässlicher Partner in der Gesundheits- und Pflegebranche. Mit innovativen Konzepten und praxisnahen Weiterbildungen bietet er ideale Bedingungen für Ihre berufliche Weiterentwicklung – profitieren Sie von unserer Erfahrung und Expertise!
Das Pflegeberufegesetz stellt klare Anforderungen an Praxisanleiter*innen. „Die Befähigung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter ist durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden nachzuweisen“ (Pfl APrV §4 Abs. 3).
Praxisanleiter*innen setzen Zeichen für den Umgang mit Menschen, indem sie empathisch und fachlich kompetent ihre Aufgaben wahrnehmen. Somit nehmen sie eine Vorbildfunktion für berufliches Handeln ein und verstehen Pflege und Anleitung als Beziehungsangebot.
Zu den neuen Aufgaben gehören z.B. Anleitungen erstellen, an der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, Praxiseinsätze koordinieren, Ausbildungsleistungen beurteilen und vieles mehr.
Die Praxisanleiter Weiterbildung umfasst mindestens 300 Unterrichtseinheiten, die in 3 Module gegliedert sind. Dazu kommt eine Hospitation im Rahmen von 24 Stunden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann melden Sie sich hier direkt zur Weiterbildung an!
Weitere Informationen in diesem Flyer:
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